Fakultatives Referendum
Gemäss Artikel 123d Abs. 1 Bst. a des Gesetzes des Kantons Freiburg vom 25. September 1980 über die Gemeinden, sowie gemäss Artikel 41 Abs. 2 der Statuten des Abwasserverbandes Seeland Süd unterliegt folgender Beschluss der Delegiertenversammlung vom 29. November 2022 dem fakultativen Referendum:
- Objektkredit für Grundstückkauf 2023 SFr. 3'850'000.--
Damit das Referendum zustande kommt, sind die Unterschriften von einem Zehntel aller Aktivbürger der Mitgliedgemeinden oder das Begehren der Gemeinderäte eines Viertels der Verbandsgemeinden erforderlich. Das Referendumsbegehren muss innert 60 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung (08.12.2022) bei der Gemeindeschreiberei Muntelier eingereicht werden.
Der Vorstand Abwasserverband Seeland Süd