Fakultatives Referendum
Gemäss Artikel 123d Abs. 1 Bst. c des Gesetzes des Kantons Freiburg vom 25. September 1980 über die Gemeinden unterliegt folgender Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. November 2021 dem fakultativen Referendum:
- Finanzreglement (FinR) des Feuerwehrverbandes Region Murten
Damit das Referendum zustande kommt, sind die Unterschriften von einem Zehntel aller Aktivbürger der Mitgliedgemeinden oder das Begehren der Gemeinderäte eines Viertels der Verbandsgemeinden erforderlich. Das Referendumsbegehren muss innert 60 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung (24.03.2022) bei der Gemeindeverwaltung Murten eingereicht werden.
Der Vorstand Feuerwehrverband Region Murten