Das Stufenmodell ermöglicht ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen bei auffälligem Verhalten von Kindern innerhalb der Primarschule. Es ermöglicht den Beteiligten, sich in komplexen Situationen rasch zu positionieren, sowie nächste Schritte gezielt und effizient zu planen.
Im Einverständnis mit den Eltern können folgende Fachstellen beigezogen werden: Sozialdienste, Schularzt/Schulärztin, Erziehungsberatung (EB), Schulinspektorat, kantonale Beratungsstellen und Notfalldienste.
Die Schulleitung beantragt gemäss Volksschulgesetz einen befristeten Schulausschluss. Gefährdungsmeldung oder schulrechtliche Massnahmen in Absprachen mit den beteiligten Fachstellen können weitere Schritte sein.
Fühlt sich Ihr Kind in der Schule unwohl, geht es nicht gerne zur Schule oder lassen seine schulischen Leistungen plötzlich nach? Hat Ihr Kind Probleme mit anderen Schülerinnen und Schülern? Sind Sie als Eltern nicht mit einem Entscheid einer Lehrerin oder eines Lehrers einverstanden?
Das Wohlergehen aller unserer Schülerinnen und Schüler sowie eine wohlwollende Zusammenarbeit liegt uns am Herzen. Vorgehensweise bei Schwierigkeiten, die Ihr Kind, die Lehrperson oder die Klasse betreffen:
Die Eltern nehmen mit der Lehrperson Kontakt auf. Sie besprechen gemeinsam die Situation und suchen eine Lösung. In der Regel kann das Problem damit bereits gelöst werden.
Gelingt es den Eltern und der Lehrperson nicht, eine Lösung zu finden, findet ein Gespräch mit den Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung statt, sofern eine Partei oder beide Parteien dies für nötig befinden.
Kann keine Antwort auf Fragen oder Lösung für ein Problem gefunden werden, so können sich die Eltern an die Schulkommission wenden.
Führen die Gespräche zu keiner Einigung, können die Eltern die zuständige Schulinspektorin oder den zuständigen Schulinspektor kontaktieren.
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