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Einwohnergemeinde Münchenwiler
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Problembewältigung

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Vorgehen bei Problemen aus Sicht einer Lehrperson

Das Stufenmodell ermöglicht ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen bei auffälligem Verhalten von Kindern innerhalb der Primarschule. Es ermöglicht den Beteiligten, sich in komplexen Situationen rasch zu positionieren, sowie nächste Schritte gezielt und effizient zu planen.

Stufe 1: Die Lehrpersonen versuchen, das Problem mit dem Kind zu lösen

  1. Erkennen von Signalen / auffälligem Verhalten bei Schülerinnen und Schülern. Eigene Beobachtungen mit den Lehrpersonen im Klassenteam reflektieren, überprüfen.
  2. Erstes Gespräch mit Schüler/in: Verhaltensauffälligkeiten thematisieren, Zielvereinbarungen treffen, evtl. auf Hilfsmöglichkeiten aufmerksam machen.
  3. Zweites Gespräch mit Schüler/in: Zielvereinbarungen überprüfen und wenn keine merkliche Besserung eintritt, Stufe 2 einleiten.

Stufe 2: Die Lehrpersonen informieren die Eltern / den erziehungsberechtigten Elternteil

  1. Schüler/in über geplante Kontaktaufnahme mit Eltern orientieren.
  2. Erstes Gespräch mit den Eltern führen; Problemlage darstellen, Zielvereinbarungen treffen, verbindliche weitere Schritte, evtl. Konsequenzen festlegen.
  3. Zweites Gespräch mit Eltern führen; Ziele / Abmachungen überprüfen und allenfalls Stufe 3 einleiten.

Stufe 3: Die Lehrpersonen ziehen schulinterne Hilfe bei

  1. Die Schulleitung wird informiert. 
  2. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern Unterstützung für die Schülerin oder den Schüler organisieren: Schulsozialarbeit, schulische Heilpädagogin, Fachpersonen, u.ä. Alle Beteiligten treffen sich zu einem runden Tisch.
  3. Sind die unternommenen Schritte und eingeleiteten Hilfen für die Bewältigung der anstehenden Schwierigkeiten der Schülerin oder des Schülers nicht ausreichend, wird die Schulleitung über andere Arbeitsformen (Tages- oder Wochenplanarbeit usw.) entscheiden. Die Eltern werden informiert.

Stufe 4: Die Schulleitung kann externe Fachstellen beiziehen

Im Einverständnis mit den Eltern können folgende Fachstellen beigezogen werden: Sozialdienste, Schularzt/Schulärztin, Erziehungsberatung (EB), Schulinspektorat, kantonale Beratungsstellen und Notfalldienste.

Stufe 5: Einleitung von rechtlichen Schritten

Die Schulleitung beantragt gemäss Volksschulgesetz einen befristeten Schulausschluss. Gefährdungsmeldung oder schulrechtliche Massnahmen in Absprachen mit den beteiligten Fachstellen können weitere Schritte sein.


Vorgehen bei Problemen aus Sicht der Eltern

Fühlt sich Ihr Kind in der Schule unwohl, geht es nicht gerne zur Schule oder lassen seine schulischen Leistungen plötzlich nach? Hat Ihr Kind Probleme mit anderen Schülerinnen und Schülern? Sind Sie als Eltern nicht mit einem Entscheid einer Lehrerin oder eines Lehrers einverstanden?

Das Wohlergehen aller unserer Schülerinnen und Schüler sowie eine wohlwollende Zusammenarbeit liegt uns am Herzen. Vorgehensweise bei Schwierigkeiten, die Ihr Kind, die Lehrperson oder die Klasse betreffen:


Stufe 1: Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Lehrperson

Die Eltern nehmen mit der Lehrperson Kontakt auf. Sie besprechen gemeinsam die Situation und suchen eine Lösung. In der Regel kann das Problem damit bereits gelöst werden.

Stufe 2: Kontaktaufnahme mit der Schulleitung 

Gelingt es den Eltern und der Lehrperson nicht, eine Lösung zu finden, findet ein Gespräch mit den Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung statt, sofern eine Partei oder beide Parteien dies für nötig befinden.

Stufe 3: Kontaktaufnahme mit der Schulkommission

Kann keine Antwort auf Fragen oder Lösung für ein Problem gefunden werden, so können sich die Eltern an die Schulkommission wenden.

Stufe 4: Kontaktaufnahme mit dem Schulinspektorat

Führen die Gespräche zu keiner Einigung, können die Eltern die zuständige Schulinspektorin oder den zuständigen Schulinspektor kontaktieren.