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Einwohnergemeinde Münchenwiler
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Unterrichtsbesuche

unterrichtsbesuchDie Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder gelegentlich zu besuchen (Artikel 31 des Volksschulgesetzes). Die Unterrichtsbesuche müssen mindestens 2 Schultage vor dem Besuch der Klassenlehrperson schriftlich angekündigt werden.

Die Lehrpersonen freuen sich über Ihren Unterrichtsbesuch, wenn dadurch die Zusammenarbeit mit Ihnen intensiviert und das Unterrichtsgeschehen für Sie verständlicher und transparenter wird. Dies entspricht unserer Schulkultur, die auf Offenheit, Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Professionalität aufgebaut ist.


Sollte der Schulbesuch durch Eltern ungewöhnlich häufig stattfinden, kann dies verschiedene Gründe haben:

  • Die Eltern haben Mühe, ihr Kind – besonders in den ersten Schuljahren – einer „fremden” Person anzuvertrauen.
  • Der Lehrperson wird Misstrauen entgegengebracht, an ihren beruflichen Fähigkeiten wird gezweifelt.
  • In der Klasse gibt es schwierige Kinder, die den Unterricht stören. Mit dem Schulbesuch wird die Hoffnung verbunden, damit die disziplinarischen Probleme lösen zu können.

Die Motivation für solche „Kontrollbesuche“ ist an sich verständlich, doch sind sie weder für das Kind, noch für die Klasse, noch für die Lehrperson hilfreich. Zudem ist es ausschliesslich Sache der Schulbehörden und der Schulleitung, den Unterricht zu kontrollieren. Besuche erfolgen zu diesem Zweck selten, denn die Klasse, manchmal auch die Lehrperson, reagieren in der Regel ganz anders als in einer normalen Situation, und zudem lässt eine „Momentaufnahme” kaum relevante Rückschlüsse auf den wirklichen Schulalltag zu.

Wir bitten Sie daher, folgendes zu bedenken, falls Sie einen Unterrichtsbesuch planen:

  • Ein Besuch lenkt jede Klasse ab, besonders aber Erst- und Zweitklässler.
  • Nicht alle Kinder freuen sich darüber, wenn Mami oder Papi im Zimmer sitzt. Einige fühlen sich beobachtet und unter Druck gesetzt.
  • Die Arbeit der Lehrperson wird ausschliesslich von der Schulleitung beurteilt. Falls Sie Gründe dafür haben, teilen Sie bitte Ihre Vorbehalte der Lehrperson persönlich und unter vier Augen mit. Wenn Sie das Gefühl haben, ein klärendes Gespräch sei nicht möglich gewesen, können Sie danach auch die Schulleitung informieren.
  • In den Pausen wird zwar nicht unterrichtet, die Lehrpersonen sind aber häufig mit Vorbereitungen für die folgende Lektion, mit der Betreuung von Kindern oder mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Sie benötigen die wenigen Minuten zwischen zwei Lektionen auch, um sich innerlich auf das nächste Fach einzustimmen. Falls Sie individuelle Fragen oder Anliegen mit der Lehrperson besprechen möchten, ist diese gerne bereit, mit Ihnen einen Termin ausserhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren, damit das Gespräch ungestört und ohne Zeitdruck stattfinden kann.