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Einwohnergemeinde Münchenwiler
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öffentliche Auflage "Schlosszone"

Öffentliche Auflage
Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schlosszone», Münchenwiler und Waldfeststel-lungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 04.10.1991 über den Wald (WaG)

Der Gemeinderat Münchenwiler bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schlosszone» sowie die Festlegung der verbindlichen Waldgrenze gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KwaG) vom 05.05.1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29.10.1997 zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 24. August bis und mit 24. September 2026 in der Ge-meindeverwaltung auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.muenchenwiler.ch abrufbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Münchenwiler einzureichen.

Münchenwiler, den 20. August 2026
Der Gemeinderat

Erläuterungsbericht (5000 KB)

Änderung der Grundordnung "Schlosszone" (526 KB)