Öffentliche Auflage Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schlosszone», Münchenwiler und Waldfeststel-lungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 04.10.1991 über den Wald (WaG)
Der Gemeinderat Münchenwiler bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schlosszone» sowie die Festlegung der verbindlichen Waldgrenze gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KwaG) vom 05.05.1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29.10.1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 24. August bis und mit 24. September 2026 in der Ge-meindeverwaltung auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.muenchenwiler.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Münchenwiler einzureichen.
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