Ordentliche Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025
Donnerstag, 4. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus
Traktanden:
- Genehmigung des Voranschlags 2026; Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 67ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Münchenwiler angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.
Münchenwiler, 24. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Infoblatt (folgt)
Voranschlag 2026 (942 KB)